BUNDESPROGRAMM

Obligatorisches Programm

 

Termine 2020

1. Übung

Mittwoch 04. Juni 2025

18:00 - 19:30

2. Übung

Mittwoch 13. August 2025

18:00 - 19:30

3. Übung

Mittwoch 20. August 2025

18:00 - 19:30





Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitnehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Programm 300m

Das Programm auf 300m wird mit der Dienstwaffe Sturmgewehr 90 und Sturmgewehr 57, liegend ab Zweibeinstütze geschossen.

Feuerart

Scheibe

Punktemaximum

5 Schuss Einzelfeuer

A 5er

je 5, Total 25

5 Schuss Einzelfeuer

B 4er

je 4, Total 20

1 x 2 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden

B 4er

je 4, Total 8

1 x 3 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden

B 4er

je 4, Total 12

1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sekunden

B 4er

je 4, Total 20

Total möglicher Punkte


85

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden

Schützen, die 66 Punkte (Elite und Senioren) und mehr erreichen, erhalten eine Anerkennungskarte.

Je acht Anerkennungskarten vom Obligatorischen und acht Anerkennungskarten vom Feldschiessen in derselben Distanz berechtigen den Schützen zum Bezug einer Feldmeisterschaftsmedaille. Pro Distanz werden drei eidgenössische Medaillen verliehen, wobei die meisten Kantone nach Erreichen der goldenen Feldmeisterschaftsmedaille eine vierte kantonale Auszeichnung verleihen.


Weiter Informationen:

Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst



 
 
 
 
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