BUNDESPROGRAMM
Obligatorisches Programm
Termine 2025
1. Übung | Mittwoch 04. Juni 2025 | 18:00 - 19:30 |
2. Übung | Mittwoch 13. August 2025 | 18:00 - 19:30 |
3. Übung | Mittwoch 20. August 2025 | 18:00 - 19:30 |
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitnehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Programm 300m
Das Programm auf 300m wird mit der Dienstwaffe Sturmgewehr 90 und Sturmgewehr 57, liegend ab Zweibeinstütze geschossen.
Feuerart | Scheibe | Punktemaximum |
5 Schuss Einzelfeuer | A 5er | je 5, Total 25 |
5 Schuss Einzelfeuer | B 4er | je 4, Total 20 |
1 x 2 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden | B 4er | je 4, Total 8 |
1 x 3 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden | B 4er | je 4, Total 12 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sekunden | B 4er | je 4, Total 20 |
Total möglicher Punkte | 85 |
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden
Schützen, die 66 Punkte (Elite und Senioren, 21 - 59 Jahre) und mehr erreichen, erhalten eine Anerkennungskarte.
Je acht Anerkennungskarten vom Obligatorischen und acht Anerkennungskarten vom Feldschiessen in derselben Distanz berechtigen den Schützen zum Bezug einer Feldmeisterschaftsmedaille. Pro Distanz werden drei eidgenössische Medaillen verliehen, wobei die meisten Kantone nach Erreichen der goldenen Feldmeisterschaftsmedaille eine vierte kantonale Auszeichnung verleihen.
Weiter Informationen:
Verordnung des VBS - Gruppe Verteidigung über das Schiesswesen ausser Dienst
Schweizer Armee - Ausserdienstliche Schiesspflicht